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Müller Hofstede — Rechtsanwalt Steuerberater

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Kompetenzen

Arbeitsrecht

Ich biete Ihnen umfassende Beratung auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts — stets auch mit Blick auf die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen für Ihr Unternehmen.

Individualarbeitsrecht

Ich berate und vertrete Ihr Unternehmen unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Anstellungsverträge für kaufmännische und gewerbliche Angestellte
  • Variable Vergütung mit Bonus- und Prämiensystemen
  • Dienstwagenvereinbarungen
  • Innerbetriebliche Dienstanweisungen / SOP
  • Entsendungsverträge für Expatriates, einschließlich der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Umstrukturierung von Betrieben mit Betriebsübergängen nach § 613a BGB
  • Beratung und Vertretung bei Personalabbau — insbesondere bei der Durchführung der Sozialauswahl und bei sogenannten Massenentlassungen nach § 17 KSchG
  • Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Erstellung von Arbeitspapieren (Arbeitszeugnis, Arbeitsbescheinigung und Urlaubsbescheinigung)
  • Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung

Ich vertrete Ihr Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Prozessen in allen Instanzen.

Kollektives Arbeitsrecht

  • Entwurf und Verhandlung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, z. B. betreffend die Videoüberwachung von Betriebs- und Geschäftsräumen, die Protokollierung von Telekommunikation und Anwesenheitskontrollen
  • Beratung in allen Betriebsratsangelegenheiten wie Betriebsratswahlen, Mitbestimmung bei Arbeitszeitmodellen, Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber, Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) u. v. m.

Ich vertrete Ihr Unternehmen in Verfahren vor der Einigungsstelle und in sonstigen arbeitsgerichtlichen Verfahren mit kollektivrechtlichem Bezug in allen Instanzen.

Ihr Anliegen im Arbeitsrecht?